Umsatzsteuerrecht
Eine falsch erstellte Rechnung kann sehr schnell zu Umsatzsteuernachforderungen in nicht unbeträchtlicher Höhe führen (i.d.R. 19% des Rechnungspreises), dies vor allem bei Lieferungen über die Grenze hinweg. Im "worst case" kann die nachzuzahlende Umsatzsteuer vom Kunden (Rechnungsempfänger) nicht mehr nachgefordert werden. Das Unternehmen kann in Liquiditätsschwierigkeiten kommen oder gar die Insolvenz droht.
Ich berate Sie gerne bei diesen Fragen.